Archiv für den Monat: Dezember 2021

Neue Regeln zum Spiel- und Trainingsbetrieb – Nur noch 2G+ zulässig

Seit dem 27.11.2021 sind folgende Bestimmungen zum Sportbetrieb in Sporthallen im Bundesland Berlin zu berücksichtigen:

Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in Sporthallen (gedeckten Sportanlagen) ist nur noch unter der 2GPlus-Bedingung zulässig. Für den Sport in Sporthallen bzw. den Zugang zu Sporthallen wurde einheitlich festgelegt, dass die 2GPlus-Bedingung für vollständig Geimpfte und Genese die Vorlage eines aktuellen und negativen Testergebnisses beinhaltet. Diese 2GPlus-Regelung gilt für den Personenkreis ab 18 Jahren und trifft auf alle Anwesenden (also auch Zuschauende!) zu.

Als Tests sind zulässig: 

  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • POC-Test („Bürgertest“) nicht älter als 24 Stunden oder ein tagesaktueller und dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (Entsprechend des Testprotokolls des LSB Berlin nach 4-Augen-Prinzip).

Von der 2GPlus-Regelung ausgenommen sind folgende Personengruppen:

    • Kinder bis 6 Jahren (von jeglicher Nachweispflicht befreit)
    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Nachweis eines negativen Tests notwendig – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder POC-Test nicht älter als 24 Stunden, Schüler*innen mit regelmäßiger Testung in der Schule benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis – Vorlage Schulausweis/-bescheinigung ist ausreichend)
    • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können (Nachweis eines negativen Tests notwendig – ausschließlich PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

Zudem sind folgende Einschränkungen im Sportbetrieb zu berücksichtigen:

    • Auch unter 2GPlus-Bedingungen muss weiterhin eine Anwesenheitsdokumentation geführt werden.
    • Die Maskenpflicht in Sporthallen, außer während der Sportausübung, bleibt weiterhin unter 2GPlus-Bedingungen bestehen.
    • Ausnahme Personal-Regelung: Nicht vollständig geimpfte Übungsleitende und Betreuende haben die Möglichkeit des „Freitestens“ gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie fallen mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2GPlus-Regel (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, POC-Test nicht älter als 24 Stunden, ein dokumentierter Selbsttest ist hier nicht ausreichend).

Wir wünschen allen BasketballerInnen Gesundheit und einen guten Wurf.

Eure Abteilung der Pfefferbaskets.

Swish!