Seit dem 27.11.2021 sind folgende Bestimmungen zum Sportbetrieb in Sporthallen im Bundesland Berlin zu berücksichtigen:
Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in Sporthallen (gedeckten Sportanlagen) ist nur noch unter der 2GPlus-Bedingung zulässig. Für den Sport in Sporthallen bzw. den Zugang zu Sporthallen wurde einheitlich festgelegt, dass die 2GPlus-Bedingung für vollständig Geimpfte und Genese die Vorlage eines aktuellen und negativen Testergebnisses beinhaltet. Diese 2GPlus-Regelung gilt für den Personenkreis ab 18 Jahren und trifft auf alle Anwesenden (also auch Zuschauende!) zu.
Als Tests sind zulässig:
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
- POC-Test („Bürgertest“) nicht älter als 24 Stunden oder ein tagesaktueller und dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (Entsprechend des Testprotokolls des LSB Berlin nach 4-Augen-Prinzip).
Von der 2GPlus-Regelung ausgenommen sind folgende Personengruppen:
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- Kinder bis 6 Jahren (von jeglicher Nachweispflicht befreit)
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Nachweis eines negativen Tests notwendig – PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder POC-Test nicht älter als 24 Stunden, Schüler*innen mit regelmäßiger Testung in der Schule benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis – Vorlage Schulausweis/-bescheinigung ist ausreichend)
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können (Nachweis eines negativen Tests notwendig – ausschließlich PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
Zudem sind folgende Einschränkungen im Sportbetrieb zu berücksichtigen:
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- Auch unter 2GPlus-Bedingungen muss weiterhin eine Anwesenheitsdokumentation geführt werden.
- Die Maskenpflicht in Sporthallen, außer während der Sportausübung, bleibt weiterhin unter 2GPlus-Bedingungen bestehen.
- Ausnahme Personal-Regelung: Nicht vollständig geimpfte Übungsleitende und Betreuende haben die Möglichkeit des „Freitestens“ gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie fallen mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2GPlus-Regel (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, POC-Test nicht älter als 24 Stunden, ein dokumentierter Selbsttest ist hier nicht ausreichend).
Wir wünschen allen BasketballerInnen Gesundheit und einen guten Wurf.
Eure Abteilung der Pfefferbaskets.
Swish!